Kosten

Die Kanzlei JUDr. Rastislav Smieško berechnet die Belohnung von den Kunden für Rechtsdienstleistungen im Sinne der Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik Nr. 655/2004 Slg. über die Gebühren von Rechtsanwälten und die Vergütung von Rechtsdienstleistungen mit späteren Änderungen (nachstehend bezeichnet als „Verordnung von JM SR“). Der Rechtsanwalt soll jeden Kunden individuell behandeln und nach seinen Bedürfnissen eine bestimmte Belohnung für den Anwalt bestimmen. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden und der Umfang der erforderlichen rechtlichen Dienste verpflichte sich die Anwaltskanzlei, mit dem Kunden eine der Arten der Vergütung festgelegt durch die Verordnung von JM SR zu vereinbaren, es geht jedoch um entweder sog. stündliche Belohnung, pauschale Belohnung, Anteil-Belohnung oder Tarif-Belohnung sowie eine Kombination mehrerer Arten von Belohnungen. Der Vorteil unserer Anwaltskanzlei ist sicherlich eine große Variabilität und Flexibilität in der Vereinbarung mit dem Kunden über die Art und Höhe der Vergütung, so dass die beiden Seiten des Vertragsverhältnisses zufrieden wären und der Kunde immer einen Weg zurück zu unserer Kanzlei finden würde.